Klassenräume ohne zweiten Rettungsweg?

30.6.2023     "Für jeden Unterrichtsraum müssen in demselben Geschoss mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege zu Ausgängen ins Freie oder zu notwendigen Treppenräumen vorhanden sein."

 

 

Diese Anforderungen der "Muster-Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an hessischen Schulen" werden im Altbau der Grundschule Harheim nicht erfüllt. Für die Klassenräume in ersten Stock und im Untergeschoss existiert jeweils nur ein Ausgang.

 

Eigentlich unglaublich, ist aber so.

 

Deshalb fordern wir in einem Antrag für die nächste Ortsbeiratssitzung (gemeinsam mit der SPD) dringend "weitere Flucht- und Rettungswege pro Unterrichtsraum über mehreren Außentreppen baulich zu realisieren, diese Fluchtwege zu kennzeichnen und über ausgehängte Pläne zu kommunizieren".