Grundsteuerreform: CDU Frankfurt-Harheim fordert Anpassung der Hebesätze

Foto: Christiane Lang
Foto: Christiane Lang

20.12.2021  Der hessische Landtag hat am Mittwoch, 15.12.2021, die Reform der Grundsteuer beschlossen, durch die die zugrundeliegenden Grundstückswerte neu berechnet werden müssen. Ohne Anpassung der lokalen Hebesätze drohen höhere Steuern für die Frankfurter Bürgerinnen und Bürger.

 

„Wir fordern, dass der Magistrat die Reform der Grundsteuer aufkommensneutral umsetzt und die Hebesätze entsprechend anpasst“, sagt hierzu der erste Vorsitzende der CDU Harheim, Dr. Frank Immel, „denn sonst droht eine Steuererhöhung durch die Hintertür – und zwar für Eigentümer und Mieter gleichermaßen“. „Vorgabe der Landesregierung ist, die Reform aufkommensneutral zu gestalten“, ergänzt Dr. Frank Somogyi, zweiter Vorsitzender der CDU Harheim und Mitglied im Landesfachausschuss Finanzen und Haushalt der CDU Hessen, „doch die Umsetzung selbst findet in den Kommunen statt“. Die Harheimer CDU setzt sich daher dafür ein, dass es zu keiner Mehrbelastung im Zuge der Grundsteuerreform kommt.

 

Die Grundsteuer muss nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts reformiert werden, da diese bisher mit jahrzehntealten Einheitswerten berechnet wurde. Das hierzu nötige neue Hessische Grundsteuergesetz wurde am 15.12. im Landtag verabschiedet.